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   OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07   

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https://dejure.org/2009,18734
OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07 (https://dejure.org/2009,18734)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.04.2009 - 5 PO 341/07 (https://dejure.org/2009,18734)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. April 2009 - 5 PO 341/07 (https://dejure.org/2009,18734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ArbGG § 81 Abs 3 S 2; BPersVG § 104 S 3 Alt 3; ThürPersVG § 1; ThürPersVG § 6; ThürPersVG § 68 Abs 2; ThürPersVG § 75a Abs 2 Nr 4; ThürPersVG § 82a; ThürPersVG § 83 Abs 2; ThürVerf Art 70
    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht: Keine Beteiligung des Hauptpersonalrates an Stellungnahmen des Ministeriums zur Vorbereitung von Organisationsentscheidungen der Landesregierung; Personalvertretung; Beteiligungstatbestand; Landesregierung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationsrecht und Anhörungsrecht eines Hauptpersonalrates gegenüber einem Ministerium in Fällen der Vorbereitung von Organisationsentscheidungen der Landesregierung; Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Feststellungsantrages bei mehr als nur geringfügiger ...

  • Judicialis

    ArbGG § 81 Abs. 3 S. 2; ; BPersVG § ... 104 S. 3 Alt. 3; ; ThürPersVG § 1; ; ThürPersVG § 6; ; ThürPersVG § 68 Abs. 2; ; ThürPersVG § 75a Abs. 2 Nr. 4; ; ThürPersVG § 82a; ; ThürPersVG § 83 Abs. 2; ; ThürVerf Art. 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsrecht und Anhörungsrecht eines Hauptpersonalrates gegenüber einem Ministerium in Fällen der Vorbereitung von Organisationsentscheidungen der Landesregierung; Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Feststellungsantrages bei mehr als nur geringfügiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.10.2008 - 6 PB 21.08

    Beschluss der Landesregierung zur gleitenden Arbeitszeit; Kabinettsvorlage des

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07
    Auch wenn die Landesregierung der Stellungnahme folgen sollte, ändert dies nichts an deren Entscheidungsfreiheit (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern im Fall einer politisch stärker bindenden Kabinettvorlage: BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 6 PB 21.08 - NVwZ 2009, 252).

    Diese gesetzliche Wertung würde aber umgangen, wäre den Personalvertretungen auf dem Umweg über eine Beteiligung an Vorbereitungsmaßnahmen eine Einflussnahme eröffnet (vgl. insoweit ebenfalls: BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 6 PB 21.08 - a. a. O.).

    Solches ist nur dann anzunehmen, wenn die Landesregierung eine Angelegenheit allein in der Absicht an sich zieht, ein sonst erforderliches Mitbestimmungsverfahren zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 6 PB 21.08 - a. a. O.).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07
    Der Thüringer Gesetzgeber hat die ihm auch ausdrücklich in § 104 Satz 3 3. Alt. BPersVG eingeräumte und verfassungsrechtlich zu beachtende (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1.92 - BVerfGE 93, 37) Regelungsbefugnis dahingehend ausgeübt, dass er bei von der Landesregierung zu beschließenden Organisationsentscheidungen eine Beteiligung der Personalvertretungen ausgeschlossen hat.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07
    Das Interesse an einer generellen Klärung der Mitbestimmungsrechte muss spätestens mit dem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63

    Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07
    Diesem Ergebnis steht auch nicht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1963 (Az. VII P 2.63, BVerwGE 17, 43) entgegen.
  • OVG Thüringen, 27.09.1994 - 4 EO 151/93

    Nachträgliche Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens; Maßnahme im Sinne des §

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.04.2009 - 5 PO 341/07
    Für den materiellen Begriff der Maßnahme kommt es allein darauf an, ob der Erlass selbst bereits die Handlung oder Entscheidung darstellt, die den Rechtsstand des oder der Betroffenen berührt (ThürOVG, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 EO 151/93 - ThürVBl 1995, 111).
  • VG Meiningen, 25.09.2013 - 3 P 50013/12

    Anspruch der Personalvertretung auf Rücknahme einer unter Verletzung von

    Die Entscheidung über die Zusammenlegung der Polizeidirektion Saalfeld, Polizeiinspektion Saalfeld, Polizeiinspektion Rudolstadt, Polizeiinspektion Zentrale Dienste Saalfeld und die Errichtung der Polizeistation Rudolstadt wurde nicht von der Polizeidirektion Saalfeld getroffen, bei der der Antragsteller gebildet war, sondern von der Landesregierung (vgl. hierzu auch ThürOVG, B. v. 02.04.2009 - 5 PO 341/07).

    Die Zusammenlegung der Polizeidirektion Saalfeld, Polizeiinspektion Saalfeld, Polizeiinspektion Rudolstadt, Polizeiinspektion Zentrale Dienste Saalfeld und die Errichtung der Polizeistation Rudolstadt zur Landespolizeiinspektion Saalfeld beruht auf einem Organisationsakt der Thüringer Landesregierung, der keinem Beteiligungsrecht unterliegt (vgl. ThürOVG, B. v. 02.04.2009 - 5 PO 341/07 - juris; Fischer/Goeres, Kommentar zum BPersVG, § 78 Rdnr. 13; Lorenzen u. a., a. a. O. § 78 Rdnr. 35, 47).

  • OVG Thüringen, 11.10.2021 - 5 PO 208/20

    Unterrichtung der Personalvertretung zu forstwirtschaftlichen Maßnahmeplänen

    Mithin gehört zu den Aufgaben der Personalvertretung etwa nicht die Beteiligung an oder Information zu (verfassungsrechtlich begründeten) Regierungs- oder Organisationsentscheidungen der Landesregierung bzw. Stellungnahmen der Dienststelle gegenüber der Landesregierung/Ministerium, die nicht auf beteiligungspflichtige Maßnahmen der Dienststelle gerichtet sind; insoweit unterliegen das Handeln der Landesregierung und die Vorbereitungshandlungen dazu nicht dem Überwachungsauftrag der Personalvertretung (Beschluss des Senats vom 02.04.2009 - 5 PO 341/07 - juris Rn. 36; Lorentzen/Etzel u. a., BPersVG, Bd. 2, St. d. B. 12.2007, § 68 Rn. 39 ff. m. w. N.; vgl. zu den zulässigen Inhalten von Monatsgesprächen und Personalversammlungen: Bieler, a. a. O., § 66 Rn. 9 und § 51 Rn. 5. ff., 7; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.1979 - CL 20/78 - ZBR 1980, 130).
  • OVG Thüringen, 25.06.2019 - 5 PO 579/18

    Gegenstandswertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

    Das entspricht der vom Bundesverwaltungsgericht seit langem entwickelten Praxis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 2. April 2009 - 5 PO 341/07 -).
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